Gruppenfoto vor dem Preussischen Amtsgericht

Lüchow
Datum: November 1936
Zeitraum: 1933 - 1945

Die Aufnahme entstand anlässlich der Verabschiedung des Richters Dr. Eicke.

Hintere Reihe stehend von links:

Gerichtsvollzieher Glettner, Celle (erhöht stehend)
Rechtsanwalt Krebs
Herr Wilke
Herr Artur Begelan
Herr Auktionator Hennings
Herr Willi Müller
Herr Rechtsanw. Henning (mit runder Brille)
Herr Sawatzki (erhöht stehend)

Mittlere Reihe stehend von links:

Herr Schween
Referendar ?
Referendar Heinke
Rechtsanwalt Beerbohm
Herr Kreiselmeyer
Herr Jäger
Frl. Anna Schulze
Frl. L. Müller
Frl. Minna Wienicke
Frl. E. Grützmacher (Höft)
Rechtsanwalt Hinze (kleiner Versprung nach oben, ohne Brille)
Herr Uhlig, Lüchow
Herr Obergerichtsvollzieher Helms
Herr Assessor Weithöner, später in Tostedt
Herr Assessor Köchling, (Schwiegersohn v. Düker, Lüchow)
Referendar Heinke, Bruder v. Nr. 3 in dieser Reihe (Zwillinge)
Herr Wachtmeister Buller, Vater v. Elli Höft


Vordere Reihe sitzend von links:

Herr Kurt Hahne
Herr Rechtsanwalt Mosler
Herr Amtsgerichtsrat Reuther
Richter Dr. Eicke
Justizrat Naumann
Herr Kronberg
Herr Amtsgerichtsrat Knölke

Die Zeitung "Allgemeiner Anzeiger" berichtet über die Verabschiedung am 27.11.1936:

"Am Dienstag veranstalteten die Betriebsgemeinschaften des hiesigen Amtsgerichts und des Entschuldungsamtes zusammen mit der Anwaltschaft einen Kameradschaftsabend in Jahns Hotel in Form eines Abschiedsabends für den scheidenden, an das Amtsgericht Göttingen versetzten Aufsichtsrichter am Amtsgericht Lüchow, Amtsgerichtsrat Dr. Eicke. In seiner Begrüßungsansprache wies der zweitälteste Richter, Amtsgerichtsrat Reuter, der schon als Referendar in Lüneburg unter Dr. Eicke tätig war, darauf hin, welch großer Beliebtheit sich dieser bei der Bevölkerung des Amtsgerichtsbezirks Lüchow erfreue, besonders aber bei seiner Gefolgschaft und den Anwälten, die fast vollzählig erschienen waren. In launiger Weise schilderte der Redner, wie angenehm sich das Zusammenarbeiten seit dem ersten Augenblick gestaltete: besonders die ausgleichende, verständige und ruhige Art des Scheidenden war es, die ein reibungsloses Zusammenarbeiten gewährleistete. Die gerechte und menschliche Rechtsprechung erwarb ihm dazu die Liebe und Achtung der rechtsuchenden Bevölkerung. Die besonderen persönlichen Bande, die ihn mit Dr. Eicke verbinden, machen ihm den Abschied besonders schwer; für sich und die Gefolgschaft gebe er Dr. Eicke die besten Wünsche mit nach Göttingen.

Zur Erinnerung an Lüchow überreichte AR. Reuter im Namen der Gefolgschaft und der Anwaltschaft ein Bild aller Lüchower Mitarbeiter vom Gericht und Anwaltschaft. Als Vertreter der hiesigen Anwälte ergriff sodann RA. Mosler das Wort. Ausgehend von dem historischen Gegensatz zwischen Richter und Anwalt, der wohl besonders dadurch gegeben sei, daß der Richter sozusagen der Lehrer des Anwaltes sei, ihn durch seine Urteile korrigiere, zeigte er, daß dieser Gegensatz nicht notwendig in Erscheinung treten brauche, daß er vielmehr überbrückt und beseitigt werden könne. Die Kluft, die ehedem zwischen Richtertum und Anwaltschaft bestand, bestehe heute kaum noch, die Einigung des gesamten Rechtswahrerstandes im Dritten Reich könne nicht besser unter Beweis gestellt werden, als durch einen Gemeinschaftsabend wie diesen. Dazu sei aber erforderlich, daß der Chef der Behörde eine reife Persönlichkeit sei und die Tatsache, daß AR. Dr. Eicke sich in gleichem Maße die Liebe und das Vertrauen der Bevölkerung und der Anwaltschaft erwarb, spreche dafür, daß er der rechte Mann mit dem Herzen auf dem richtigen Fleck hier war. Sein Scheiden bedeute für den hiesigen Bezirk einen großen Verlust. Gerade der Anwalt sei dazu berufen und in der Lage, die Fähigkeiten eines Richters am besten zu beurteilen und zwar besonders in Zeiten neuer Gesetzgebungen. Gerade auf diesem Gebiete aber, namentlich bei der Einführung des Reichserbhofrechtes habe AR. Dr. Eicke seine Tüchtigkeit unter Beweis gestellt, denn seine kluge und gerechte Rechtsprechung in Erbhofsachen könne vor der obersten Rechtsprechung gut bestehen.

Dank der Persönlichkeit des Scheidenden sei das Zusammenarbeiten stets erfreulich gewesen, trotzdem freue sich auch die Anwaltschaft über die Auszeichnung AR. Dr. Eickes, die darin liegt, daß er an eine der bedeutendsten Städte des OLG.-Bezirks, die Universitätsstadt Göttingen, berufen sei u. versicherte ihm, daß ihn die besten Wünsche der Anwaltschaft dorthin begleiten. — Zum Schluß sprach AR. Dr. Eicke seinen Dank für die Wünsche und Ehrungen aus, die die beiden Vorredner zum Ausdruck gebracht hatten. In bewegten Worten schilderte er den Verlauf seiner hiesigen Dienstzeit. Bestand in der ersten Zeit bei ihm noch der Wunsch, möglichst bald Lüchow wieder zu verlassen, so falle es ihm jetzt schwer, von der inzwischen lieb-gewordenen Stätte zu gehen. Es habe hier bewegte Zeiten, wie die Jahre der Aufwertung und dann die der Grundbuchbereinigung, dann aber auch wieder ruhigere Jahre gegeben. Hemmende Momente, wie Gewohnheit, das Kleinstadt!eben mit allen seinen Annehmlichkeiten und ganz besonders die seltene Harmonie, das vorbildliche Verhältnis zwischen Gericht und Anwaltschaft machen ihm den Abschied besonders schwer; andererseits freue er sich, in eine Stadt von so hoher Kultur wie Göttingen zu kommen. Bei gemeinsamem Gesang und Tanz verblieb alles bis in die früheste Morgenstunde in fröhlicher Stimmung zusammen. Einige Teilnehmer sollen vom Chor der Hahnenschreie heimbegleitet sein."
Quelle:    Stadtarchiv Lüchow
Personengruppe
Archiv-ID: 55867
Kommentar hinzufügen
 Mit dem Speichern des Kommentars bin ich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.