Zonengrenze bei Volzendorf

Ort: siehe Bildbeschreibung
Datum: 1955 oder 1956
Zeitraum: 1946 - 1960

Bildunterschrift: " Die vollkommene Abriegelung der Zonengrenze bei Volzendorf führte ebenfalls dazu, daß die jenseits der Grenze liegenden Ländereien von den bäuerlichen Betrieben nicht mehr genutzt werden können."

Der weitere Text lautet: “Durch die vollkommene Abriegelung der Zonengrenze, die im Zonengrenz- und Sanierungslandkreis Lüchow-Dannenberg eine Länge von ca. 130 km beträgt, hat die Landwirtschaft in den unmittelbaren Grenzgemeinden einen sehr schweren Schaden erlitten. Insgesamt wurden 294 Betriebe geschädigt. Sie verloren 2360,55 ha Eigenland einschließlich Wiesen, Weiden und Wald. Dazu kommt ein Waldverlust von ca. 1000 ha des Forstamtes Lüchow (Rev. Försterei Arendsee). Durch den Landverlust ist ganz besonders die Grenzgemeinde Lübbow, die vorwiegend ihre Ländereien jenseits der Grenze in Bewirtschaftung hatte, betroffen worden. Sie verlor über 500 ha ertragreiche Ländereien vorwiegend Grünland. Dieser starke Verlust hat schon jetzt zu einem sehr erheblichen Rückgang der betroffenen Betriebe geführt. Hier sind Hilfsmaßnahmen dringend erforderlich."

Die Abbildung entstammt einer mit Schreibmaschine und eingeklebten Fotos erstellten Broschüre über die Entwicklung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, vermutlich aus dem Jahr 1955.
Quelle:  Friedrich  Bohlmann
Innerdeutsche Grenze
Archiv-ID: 53029
Kommentar hinzufügen
 Mit dem Speichern des Kommentars bin ich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.